Für die Einrichtung einer Ratenvereinbarung, bedarf es der schriftlichen Beantragung
durch Sie. Nach Bewilligung durch uns werden Sie schriftlich informiert. Teilbeträge
unter 20,00 € monatlich werden überwiegend abgelehnt. Sollten Sie eine Teilzahlung
verspätet, oder überhaupt nicht leisten, gilt die Ratenvereinbarung als gekündigt und
kann auch nicht erneut bewilligt werden. In diesem Fall wird das Mahnwesen an der
Stelle, an der es unterbrochen wurde, weitergeführt.